Führerscheinklasse B
ab 99 €
pro Nacht
Technische Angaben
- Hersteller (Wohnmobilmarke)Bürstner
- Model Campeo C 600 Active mit Aufstelldach
- Hersteller (Chassis)Citroen
- HauptkategorieKastenwagen
- Davon mit Isofix-
- Sitzplätze mit Gurt4
- Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
- Gewicht in fahrbereitem Zustand2.980 Kg
- Baujahr2022
- Länge599 cm
- Breite208 cm
- Höhe280 cm
- Leistung(PS) 140
- Kraftstoffdiesel
- AntriebsartZweirad
- Anzahl der Gänge6
- SchaltungManuell
- Kraftstofftank90 L
- Frischwassertank
- Abwassertank
- Achsen2
- Reifen225 / 75 / R / 16 / C
- Schadstoffklasseeuro6
- UmnweltplakateGrün
- Batteriekapazität95 Ah
- Anhängerkupplung2.000 kg
Komfortmerkmale & Extras
- Waschbecken
- Dusche
- Toilette
- Versorgerbatterie
- Wasseranschluss
- Klimaanlage Fahrerhaus
- Gasheizung
- Warmwasser
- Wintertauglich
- Frischwassertank
- Abwassertank
- iPhone/iPod-Anschluss
- Bluetooth
- USB-Anschluss
- Navigation
- Radio
- MP3-Anschluss
- Gefrierfach
- Spüle
- Herd
- Kühlschrank
- Geschirrset
- All-inclusive
- Markise
- Audio System
- Campingset
- Haustiere erlaubt
- Fahrradträger
- Getrennter Schlafbereich
- Zentralverriegelung
- Servolenkung
- ABS
- Tempomat
- ESP
- Rückfahrkamera
- Anhängerkupplung
Detaillierte Beschreibung
Preisgestaltung
Vorsaison
1. März - 31. Mai
Vermietung ab 3 Nächte
Haupt-Saison
1. Juni - 18. Oktober
Vermietung ab 7 Nächte
Standard-Saison
Vermietung ab 3 Nächte
Neben-Saison
19. Oktober - 30. November
Vermietung ab 3 Nächte
Öffnungszeiten
Mietbedingungen
§1. Servicepauschale
Der Vermieter erhebt eine Servicepauschale zu jeder Buchung in Höhe von 99,00 € zum jeweiligen Mietpreis.
Diese Pauschale beinhaltet:
• Nachreinigung (inkl. Desinfektion) vor Abholung, • technische Durchsicht, sowie Überprüfung der Füllstände, • eine volle 11kg Gasflasche, • Überprüfung der Vollständigkeit mitgelieferter Ausrüstung und Ausstattung, • sowie die Chemie Befüllung des WCs.
Der Mieter hat die End-Reinigung gründlich nach den Vorgaben des Vermieters durchzuführen. Die Innenreinigung kann vor Ort bei dem Vermieter durchgeführt werden. Besen, Handfeger und Schaufel wird vom Vermieter gestellt. Die Außenreinigung kann an Orten in der Nähe der Vermietstation durchgeführt werden (Kosten sind selber zu tragen). Hierbei ist zu beachten, dass die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger untersagt ist. Sollte die Reinigung nicht zufriedenstellend durchgeführt sein, behält sich der Vermieter das Recht auf eine Nachzahlung für Innen- und Außenreinigung in Höhe von je 150,00 € vor. Bei einer nicht entleerten WC-Kassette wird eine Gebühr von 50,00 € fällig. Es gilt striktes Rauchverbot im gesamten Fahrzeug. Die Strafzahlung bei Rauchen im Fahrzeug beträgt 500,00 €.
§2. Reservierung / Rücktritt und Schadensersatz / Umbuchung
Durch die schriftliche Bestätigung durch den Vermieter wird die Reservierung erst verbindlich. Ohne Bezahlung der vereinbarten Miet- und/oder Kautionssumme entfallen jegliche Verpflichtungen des Vermieters. Im Falle einer Stornierung bzw. Rücktrittes ist der Mieter dennoch dazu verpflichtet die vereinbarte Mietsumme anteilig zu bezahlen. So muss bei einer Stornierung/ einem Rücktritt, der
• mehr als 90 Tage vor Abholtermin liegt 10%, • zwischen 90 und 30 Tagen vor Abholtermin liegt 25%, • zwischen 15 und 30 Tagen vor Abholtermin liegt 50%, • 14 Tage und weniger vor Abholtermin liegt 90%
an den Vermieter gezahlt werden. Zusätzlich wird die Anzahlung NICHT zurückerstattet. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Abholung, sowie frühzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeuges behält sich der Vermieter vor, die komplette Mietsumme zu behalten. Kann der vertragliche Mieter des Fahrzeuges aus irgendwelchen Gründen das Fahrzeug nicht Mieten, kann dieser unter Beachtung der AGB/Mietbedingungen einen Ersatzmieter ernennen. Vermieter und Ersatzmieter schließen in diesem Fall einen neuen Mietvertrag ab. Eventuell bezahlte Anzahlungen des Ursprungsmieters werden mit dem ordnungsgemäßen Mietantritt des Ersatzmieters zurückerstattet. Wird das Mietfahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Abgabezeitpunkt wieder zum Vermieter gebracht, hält sich der Vermieter vor Schadensersatz in Höhe des ihm entstandenen Schaden zu stellen. Umbuchungen jeglicher Art werden mit einer Verarbeitungsgebühr von 25,00 € beaufschlagt. Bei Nichtzahlung der vereinbarten Mietsumme zum im Angebot festgehaltenen Zahlungstermin kann der Vermieter ohne weitere Mahnung ein Inkassounternehmen beauftragen.
§3. Mietpreise / Mindestmietdauer
Die Preise und Hinweise finden Sie auf www.wohnmobile-mitteldeutschland.de. Die jeweiligen Preise sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig. Die Mindestmietdauer ist abhängig von der Saison. Die zurzeit geltenden Regelungen finden Sie auf der oben genannten Website.
§4. Zahlungsweise
Binnen 14 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der gesamten Mietsumme zu zahlen. Durch Nichtzahlung in dieser Frist, wird dies wie eine Stornierung/Rücktritt gewertet, womit der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden ist. Bis 14 Tage vor Reisebeginn ist der restliche Mietpreis inklusive Kaution zu bezahlen. Alternativ kann zur Abholung des Mietfahrzeuges die Kaution in Bar gebracht werden.
§5. Übergabe des Mietfahrzeuges
Zum Abholtermin ist das Fahrzeug bei der vereinbarten Vermietstation des Vermieters abzuholen. Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug, mit vorheriger Absprache, an die selbige Vermietstation zurückzugeben. Bei Abholung und Rückgabe ist auf die Öffnungszeiten der Vermietstation zu achten.
§6. Kaution / Versicherung / Urlaubsschutzpaket
Als Mietsicherheit behält sich der Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.500,00€ vor. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 100 Mio. € Personenschäden je geschädigte Person: max. 12 Mio. € Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 2500,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 1500,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Alternativ kann ein unter §8 beschriebenes Urlaubs-Schutz-Paket der ERGO abgeschlossen werden, um z.B. die Selbstbeteiligung auf 250,00 € zu reduzieren. Zum Zeitpunkt der Abholung des Mitfahrzeuges erstellen Mieter und Vermieter gemeinsam ein Mängelprotokoll. Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges muss der Mieter für Schäden und Mängel, welche nicht in dem gemeinsam erstellten Mängelprotokoll aufgeführt sind und die Kautionssumme nicht übersteigen (auch bei später festgestellten Schäden und Mängel), mit der zuvor bezahlten Kaution haften (Pro Schadensfall). Übersteigen die Kosten der Schäden die Kautionssumme, so muss der Mieter dafür selbst aufkommen. Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, wenn das Mietfahrzeug keine weiteren Mängel, als die im Mängelprotokoll aufgeführten Punkte aufweist.
§7 Führungsberechtigte
Der Mieter sowie jeder Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt und nicht älter als 75 Jahre alt sein. Für das Anmieten der Fahrzeuge muss jeder Fahrer und Mieter seit mindestens 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Für das Führen und Mieten eines Wohnmobils müssen der Mieter und alle Fahrer im Besitz der deutschen Führerscheinklasse B bzw. Führerscheinklasse 3 sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von den im Übergabeprotokoll angegebenen Fahrern geführt/gelenkt werden. Die Teilnahme oder Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, sowie die Beförderung von leicht entzündlichen, brandfördernden, giftigen, radioaktiven, explosiven oder anderen gefährlichen Stoffen ist ausdrücklich verboten. Ebenso ist das Begehen von jeglichen Zoll- oder sonstigen Straftaten ausdrücklich untersagt. Die Weitervermietung, Verleihung, für gewerbliche und private Zwecke oder sonstige Nutzung, die über den normalen vertraglich vereinbarten Gebrauch gehen ist verboten.
§8 Kilometervereinbarung & Sonstiges
Der Mieter ist berechtigt das Mietfahrzeug 250 km Tag zu führen. Bei einer Überschreitung der durchschnittlichen Fahrleistung pro Buchung wird ein Aufpreis von 0,30 € / Kilometer berechnet. Hunde/Haustiere müssen bei der Buchung zwingend mit angegeben werden. Es muss eine Sonder-Reinigungspauschale in Höhe von 59,- € bezahlt werden. WICHTIG: Sämtliche Tierhaare müssen vom Nutzer vor Rückgabe komplett entfernt sein (Allergiker).
Es besteht die Möglichkeit ein Urlaubs-Schutz-Paket der ERGO abzuschließen. Dieses Paket kann durch viele Optionen individuell gebucht werden. Z.B. • eine Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung • Kautionsversicherung, Selbstbeteiligungsschutz • Mietausfall- und Inhalts-Versicherung
Voraussetzung zur Erlangung des Versicherungsschutz ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Durch die Servicepauschale wird das Fahrzeug vollgetankt übergeben und ist durch den Mieter bei Rückgabe gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Bei nicht ausreichender Reinigung oder nicht erfolgter Reinigung hat der Mieter die Reinigungskosten, die Bestandteil des Vertrages sind, zu zahlen. Die Kosten für die Reinigung sind in §1 aufgeführt. Bei nicht getankten Fahrzeugen hat der Mieter die Kosten zur Betankung des Fahrzeugs zu tragen. Die Preise hier für betragen 2,50 € pro Liter Diesel und AdBlue.
§9. Schutzbrief
Für die Rückholgarantie im Schadenfall benötigt der Mieter einen Inlands- oder Auslandsschutzbrief (z.B. vom ADAC). Hat der Mieter keinen Schutzbrief für In- oder Ausland, muss er die Kosten der Rückholung des Fahrzeugs selbst tragen. Kommt es hierbei zu einer verspäteten Rückgabe, so trägt der Mieter ebenso die Kosten für den daraus entstandenen Schaden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur in Westeuropa gestattet. In Osteuropäischen Ländern und/oder Staaten der ehemaligen UDSSR kann nur schriftlich vom Vermieter zugelassen werden. Einen besonderen Versicherungsschutz benötigen Sie für außereuropäische Länder wie z.B. Israel. Marokko, Tunesien, asiatische Türkei, Polen, usw..
§10. Obhutpflicht
Das Mietfahrzeug muss vom Mieter sorgfältig behandelt werden. Der Mieter verpflichtet sich die Betriebsanleitung des Fahrzeugs, sowie die Anleitung für die eingebauten Geräte zu beachten. Ebenso verpflichtet er sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die maßgeblich technischen Regeln und Vorschriften zu beachten. Hierbei sind besonders die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu schließen und vor Einbruch und/oder Diebstahl zu sichern. Das Fahrzeug verfügt über einen AdBlue-Tank. Das Fahrzeug ist nur fahrtüchtig, wenn AdBlue vorhanden ist. Deshalb muss der Mieter dafür sorgen, dass der AdBlue-Tank stets gefüllt ist. Der Mieter verpflichtet sich ebenso die jeweiligen Verkehrsvorschriften des befahrenen Landes zu beachten. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter eigenständig haftbar/verantwortlich
§11. Wartung und Reparatur
Alle Kosten zur laufenden Unterhaltung wie z.B. die Kosten für Betriebsstoffe trägt der Mieter. Bei Wartungen und Verschleißreparaturen kommt der Vermieter auf. Mit vorheriger Absprache ist dies im Mietzeitraum durchzuführen. Der Mieter übergibt nach Wartungen oder Verschleißreparaturen die Rechnung der Vertragswerkstatt an den Vermieter. Die notwendigen Reparaturen, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150,00 € ohne vorherige Absprache durchgeführt werden. Die Kosten trägt der Vermieter nur mit einem entsprechenden Beleg und nur dann, sofern der Mieter nicht für den Schaden in Haftung genommen werden kann (siehe §12).
§12. Haftung des Mieters
Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgebracht, haftet der Mieter. Entstehen Schäden oder Mängel am Mietfahrzeug während der Vermietung muss der Mieter für diese bzw. für die vereinbarte Selbstbeteiligung der Versicherung aufkommen. Besonders bei Schäden, die der Mieter bei Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ohne gültige Fahrerlaubnis herbeigeführt hat, haftet dieser uneingeschränkt. Jeglicher Schaden, der bei Unfall, Brand oder Diebstahl entsteht muss der Mieter polizeilich melden und aufnehmen lassen. Außerdem hat der Mieter bei nicht beachten der Regelungen der Endreinigung (in §1 beschrieben), der in §7 gelisteten Punkte über Führungsberechtigte, bei nichteinhalten der durchschnittlichen maximalen Fahrleistung pro Buchung (§8) und für vom Mieter in Auftrag gegebenen Reparaturen über 150,00 € ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter, zu haften. Hinzu kommt, dass der Mieter eine Vorgangsgebühr für die Verarbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Mautgebühren in Höhe von 40,00 € zu zahlen hat.
§13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Überlassung des Mietfahrzeuges. Er ist bestrebt Störungen und Fehler am Fahrzeug und im Buchungsprozess auszuschließen und im Falle eines Ausfalls ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Kann der Vermieter kein Ersatzfahrzeug stellen ist er von weiteren Haftungen ausgeschlossen. Außerdem übernimmt dieser keine Haftung für eventuell auftretenden Störungen und Fehler und daraus resultierenden Kosten. Des Weiteren ist der Vermieter von der Haftung von Verlust oder Schaden von Gegenständen die mit dem Mietfahrzeug befördert wurden befreit. Die Gesamthaftung des Vermieters beschränkt sich ausschließlich auf den Mietpreis.
§14. Verhalten bei Unfällen
Schäden, die durch Unfall, Brand, Diebstahl, Wild entstehen, ungeachtet dessen, ob es selbst- oder Fremdverschulden war, muss der Mieter polizeilich melden und aufnehmen lassen. Wird der Schaden nicht polizeilich gemeldet, muss der Mieter für den vollen Schaden aufkommen. Unabhängig von der Größe des Schadens ist der Vermieter unverzüglich telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen. Bei Beteiligung von Dritten sind deren vollständige Namen, Anschrift und amtliche Autokennzeichen mit zu übermitteln. Dies gilt auch für eventuelle Zeugen des Unfallgeschehens.
§15. Datenverarbeitung und -nutzung
Der Vermieter behält sich vor die Mietfahrzeuge mit Ortungssystemen auszustatten, um im Störfall die Position zu bestimmen und das Fahrzeug ggf. abzuschalten. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, alle durch den Vertrag abgeschlossenen personenbezogene Daten für den Zweck der Geschäftsbeziehung im Rahmen der DSGVO zu speichern und zu verarbeiten.
§16. Abschließende Bestimmungen
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters. Weiterhin wurden keine zusätzlichen Vereinbarungen oder mündliche Absprachen getroffen. Bei unwirksam werden einzelner Punkte, bleiben alle übrigen Punkte rechtswirksam.
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Ort | Detmold |
Freikilometer | - km |
Saison | - |
Dauer | - Nächte |
Gesamtpreis | |
Kaution | 1.500,00 € |